In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder/und einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Geburt und einige Wochen danach. Die Schwangerenbetreuung und -vorsorge umfasst den Zeitraum von der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Geburt. Jede Schwangere kann in dieser Zeit unmittelbar (ohne Überweisungsschein) mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen.
Ich biete Betreuung und Hilfe bei Schwangerschaftbeschwerden an.
Während des Termins finden Sie Zeit, Fragen zu stellen, von Ihren Sorgen, Ängsten oder Hoffnungen zu erzählen. So können wir gemeinsam "Vorsorge treffen", damit Sie Ihr Kind gut gebären können.
Als Wochenbett bezeichnet man die Zeit ab der Geburt bis zu 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes. In der Zeit des Wochenbettes hat jede Mutter Anrecht auf medizinische und beratende Hilfe durch eine Hebamme. Deren Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Während der Besuche bei Ihnen zu Hause stehen insbesondere folgende Punkte im Vordergrund: